Was Ihnen der Entlastungsbetrag nach §45b heute bringt, was sich ab 2027 ändern soll — und wie Sie Ihr Budget einsetzen: in betreuten Gruppen-Nachmittagen oder mit fester Betreuung zu Hause.
Budget in 2 Minuten prüfenWer einen Pflegegrad hat, dem stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu — Geld der Pflegekasse, gedacht für anerkannte Alltagsangebote wie Engelaktiv. Bei vielen bleibt dieses Geld ungenutzt und verfällt Monat für Monat; Reste sind noch bis zum 30. Juni nutzbar. Ab Pflegegrad 2 lässt sich zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagshilfe umwandeln, sodass ein deutlich höheres Budget zusammenkommt. Dazu kommt die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Jahr.
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor: Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag wegfallen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll ein zweckgebundenes Budget ohne Ansparmöglichkeit kommen — was nicht genutzt wird, verfällt. Anerkannte Alltagsangebote wie Engelaktiv bleiben nutzbar und werden voraussichtlich einer der wenigen Wege sein, dieses Budget einzulösen.
Alle Angaben zur Pflegereform beruhen auf dem Referentenentwurf vom 04.06.2026 in der Wiedergabe durch Fachquellen — nicht auf dem Gesetzestext. Beträge und Bezeichnungen werden vor Veröffentlichung gegen den finalen Stand geprüft.
Engelaktiv und die Betreuung zu Hause von Engel im Alltag sind für Familien in Gummersbach, Bergneustadt, Waldbröl, Wiehl, Marienheide und Engelskirchen da. Wo genau die ersten Gruppen-Nachmittage starten, entscheiden die Voranmeldungen — die Betreuung zu Hause ist im gesamten Kreis ab sofort verfügbar.